Heute leben wir in einer Wegwerf-Gesellschaft. Reparieren ist häufig teurer als neu kaufen. Unsere historischen Bügelgeräte dokumentieren eindrucksvoll, dass früher jede Möglichkeit ergriffen wurde, ein defektes Gerät wieder instand zu setzen. Antike Bügeleisen mit großen und kleinen alten Reparaturen sind Zeugnis von Handwerkskunst und Bestreben um Werterhalt gleichermaßen. Vielfach sind solche alten Reparaturen keineswegs ein Makel, sondern machen ein Objekt besonders charmant und sammelnswert. Denn es gab offenbar schon früh jemanden, dem das Bügelgerät so wichtig und wertvoll war, es wieder kunstvoll und häufig mit den einfachen zur Verfügung stehenden Mitteln wiederherzurichten.

Bereits bei der Herstellung von Bügeleisen konnte etwas schiefgehen und eine Korrektur oder gar Reparatur erforderlich sein. Insbesondere beim Gießen von Messing oder Gusseisen sind Fehler möglich, wenn es zu Lufteinschlüssen, Bläschen oder Rissen kommt. Diese fachmännisch zu verschließen, gehörte wie das Verputzen der Gußteile selbst zur üblichen Nachbearbeitung. Vielfach erkennen wir solchen kleinen Korrekturen heute erst, wenn verwendete Verschluss-Pfropfen herausgefallen sind oder die Alterung bzw. Korrosion Materialunterschiede und Haarrisse sichtbar machen.
Interessant sind Reparaturen, die erforderlich wurden, weil das Bügelgerät während der Benutzungsphase, die früher viele Jahrzehnte oder sogar über ein Jahrhundert betragen konnte, kaputtgegangen ist. Die häufigste Ursache von Beschädigungen dürften Stürze gewesen sein. Gebügelt wurde meist in der Küche, dem einzigen Raum mit Feuerstelle im Haus und daher in der Regel mit Steinfußboden belegt.
Ein aus Tischhöhe herunter fallendes Bügeleisen, insbesondere wenn es gegossenen und damit aus spröderem Material ist, hat kaum eine Chance, den Sturz zu überstehen. Abgebrochene Türen oder Riegelauflagen sowie abgebrochene oder verbogene Griffstützen waren die häufige Folge. Kein Grund, das Bügeleisen deswegen auszumustern. Aber die Reparatur eines solchen Schadens ist nicht einfach, insbesondere wenn man bedenkt, wie eingeschränkt im 17., 18. oder noch im 19. Jahrhundert die Möglichkeiten waren, geeignetes Material zu finden oder Löcher zu bohren, Gewinde zu schneiden usw.

Viele Reparaturen waren daher Sache der Dorfschmiede oder örtlichen Schlosser. Sie schafften es häufig, mit einfachen Materialien, aber viel Geschick dem Bügeleisen ein neues Leben zu geben. Vorhandene Teile wurden soweit wie möglich erhalten, neu verbunden, angesetzt oder stabilisiert. Zu den immer wieder auffallenden Reparaturen gehören ersetzte Riegelauflagen von Bolzeneisentüren.
Die herausstehenden Riegelauflagen brachen bei einem Sturz leicht ab oder wurden so verbogen, dass sie beim Zurückbiegen brachen oder anbrachen. Häufig sind auch ausgerissene Gewinde bei Griffstützen von Bolzeneisen. Vielfach reichte das recht dünnwandige Material der Oberseite eines Bolzeneisens nicht aus, um mehr als ein bis zwei Gewindegänge zu schneiden. Dauerbelastung oder Sturz führten dann zum Lockern der Griffstützen, die wegen des befestigten Holzgriffs in der Regel auch nicht ohne weiteres nachgezogen werden konnten. Abhilfe schafften flache, meist selbst gemachte Muttern, die heute beim Blick in den Bolzenraum sichtbar sind.
Manchmal war es erforderlich, gebrochene Griffstützen komplett zu ersetzen. So tragen einige Bügeleisen heute eine Säule aus Messing und eine aus Eisen oder zwei mit verschiedenen Formen und Durchmessern. Auch das Ersetzen von defekten Holzgriffen, die verbrannt oder geplatzt waren, gehörte zu den üblichen Reparaturen.

Auch bei Mangelbrettern konnte der Griff abbrechen oder sich so lösen, dass eine neue Befestigung erforderlich war. Nur selten stand für die Reparatur von Holzgriffen Leim zur Verfügung, obwohl erste Holzleimsorten wie Knochenleim schon seit vielen Jahrhunderten vor Christi bekannt waren. So kamen bei heimischen Reparaturen häufig derbe Methoden wie das Nageln oder Beiflanschen von Winkeln zum Einsatz.
Ziel war es, das Bügelgerät wieder in einen Zustand zu versetzen, damit es ohne Funktionseinschränkung wieder benutzt werden konnte. Nicht mehr und nicht weniger. Und dies unterscheidet die alten Reparaturen von den neuen, die nur unternommen wurden, um das Bügeleisen zu erhalten oder wieder attraktiv für den Handel zu machen. Dennoch sind auch solche Erhaltungs-Reparaturen hinnehmbar, wenn dadurch ein historisches Stück für die Nachwelt bewahrt bleibt. In der Regel nicht akzeptabel sind aber Instandhaltungsmaßnahmen, die Mängel und Beschädigungen in Täuschungsabsicht überdecken sollen oder gar zu nicht originalgetreuen Aufpeppungen dienen.
Frühe, historische Reparaturen sind dagegen ehrlich, sichtbar und müssen den geschichtlichen Wert eines Objektes keineswegs beeinträchtigen. Ob sie den materiellen Wert beeinträchtigen oder eher unterstreichen, entscheiden Sie.
Verfasser: Alexander Bracht
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